Desinfektion

Seit dem 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung!

Wasser bedeutet nicht nur Leben, sondern seit dem 01.11.2011 für alle Betreiber von Trinkwasseranlagen insbesondere Hausinstallationen auch mehr Verantwortung gegenüber dem Verbraucher. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, müssen schon seit 2003 die vorgenannten Anlagen nachweislich gewartet und nach vorgegebenen Intervallen auf Keime untersucht werden. Insbesondere gilt hier ein Augenmerk für Trinkwasser-Anlagen an denen Aparate angeschlossen werden (z.B. Zahnarztpraxen, Lebensmittelbetriebe) oder bei einer Verbindung mit einer Nicht-Trinkwasser-Anlage (z.B. Wasser Nachspeisung für Heizungsanlagen). Bei Nichtbeachtung geeigneter Sicherungsmaßnahmen droht hier ein Bußgeld. Werden durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet, kann dies sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Wir möchten Sie mit Rat und Tat unterstützen.
Wie bieten Ihnen die Desinfektion ihrer Anlage als Dienstleistung an. Sie können dies im Rahmen eines Jahresvertrages oder individuell beauftragen. Sollten Sie über eigene qualifizierte Arbeitskräfte verfügen, können wir Ihnen nach entsprechender Schulung dieser Mitarbeiter selbstverständlich auch die notwendigen Materialien und Werkzeuge liefern.
In Jedem Fall besteht für Sie jedoch Handlungsbedarf!
Sprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter oder kontaktieren Sie uns

img
img
×
img

    Wir melden uns bei Ihnen

    Kontakt

    Tefonnummer

    030 / 756 87 80

    Emailadresse

    post@wasserfuchs.com

    Adresse

    Germaniastr. 143

    12099 Berlin